Hausgeld: Was ist umlagefähig und was zahlst du selbst?

Als Eigentümer zahlst du jeden Monat Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft. Einen Teil davon holst du dir über die Nebenkosten vom Mieter zurück, den Rest trägst du selbst. Dieser Rest entscheidet mit über deinen Cashflow.

Umlagefähig: das zahlt der Mieter

Umlegen kannst du die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Typisch im Hausgeld enthalten sind:

Die Grundsteuer ist ebenfalls umlagefähig. Sie läuft aber meist nicht über das Hausgeld, sondern du zahlst sie direkt an die Gemeinde.

Nicht umlagefähig: das zahlst du

Dazu kommen Kosten, die nicht im Hausgeld stehen: eine eventuelle Sondereigentumsverwaltung für deine Wohnung und Reparaturen innerhalb der Wohnung.

Beispiel

Die Beispielwohnung hat 280 € Hausgeld im Monat. Davon sind 180 € umlagefähig, 100 € trägst du selbst, im Jahr also 1.200 €. Bei einer Jahreskaltmiete von 9.360 € gehen damit schon 12,8 % der Miete für nicht umlagefähiges Hausgeld weg, bevor die Bank einen Euro gesehen hat.

Im immohub Rechner trägst du beide Teile getrennt ein. Der Rechner zieht das gesamte Hausgeld ab und rechnet den umlagefähigen Teil als Einnahme vom Mieter wieder dazu.

Wo du die Zahlen findest

Lass dir vor dem Kauf diese Unterlagen geben:

Verlass dich nicht auf eine Angabe wie „Hausgeld 280 €“ in der Anzeige. Erst die Abrechnung zeigt, welcher Teil an dir hängen bleibt.

Mit deinen Zahlen rechnen: Trag umlagefähiges und nicht umlagefähiges Hausgeld getrennt ein und sieh, was übrig bleibt. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Beispiel im Rechner öffnen

Häufige Fragen

Ist die Instandhaltungsrücklage umlagefähig?

Nein. Die Erhaltungsrücklage, früher Instandhaltungsrücklage, trägst du als Eigentümer allein.

Sind die Verwaltungskosten umlagefähig?

Nein, weder die WEG-Verwaltung noch eine Sondereigentumsverwaltung für deine Wohnung.

Kann ich die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Sie steht meist nicht im Hausgeld, weil du sie direkt an die Gemeinde zahlst, gehört aber in die Nebenkostenabrechnung für den Mieter.

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